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   BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 259/78   

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https://dejure.org/1980,3392
BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 259/78 (https://dejure.org/1980,3392)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 4 AZR 259/78 (https://dejure.org/1980,3392)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 4 AZR 259/78 (https://dejure.org/1980,3392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planung des Lehrprogramms - Verwaltungstätigkeit - Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz - Vorliegen qualifizierender Tätigkeitsmerkmale - Arbeitsvorgang

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 259/78
    Hierbei sei unter "Schule" eine Einrichtung zu verstehen, die durch plan mäßige und methodische Unterweisung eines größeren Personenkreises in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer bestimmte allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen bestimmt sei und demgemäß nach Sprachsinn und allgemeiner Auffassung auch als Schule angesehen werde (vgl. BAG AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

    Auszug aus BAG, 17.12.1980 - 4 AZR 259/78
    Denn die Klägerin hat in der Revisionsinstanz nicht dargelegt, was sie auf entsprechende richterliche Hinweise vorgetragen hätte (vgl. BAG AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT; BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO; BAG AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 22 Sa 31/02

    Eingruppierung einer Unterhaltssachbearbeiterin

    Die besondere Verantwortung kann sich aus positiven Auswirkungen der Tätigkeit des Angestellten, aber auch als negative Auswirkung aus den Folgen des Versagens ergeben (BAG AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 25.06.1987 - 4 Sa 269/86

    Ermittlung der Vergütungsgruppe für den Leiter eines Verkehrsamtes

    Die Tätigkeit muß Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen, die über die Anforderungen der vorhergehenden Vergütungsgruppen hinausgehen (vgl. BAG AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Tätigkeit muß sich durch ihre Bedeutung lediglich deutlich wahrnehmbar, also nicht beträchtlich und gewichtig, aus der Summe der Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppen herausheben, die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten müssen - aus weichem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (vgl. BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975), wobei freilich die Folgewirkungen über das den vorhergehenden Gruppen immanente Maß hinausgehen müssen (vgl. auch BAG AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so daß ein Vergleich mit den niedrigeren Gruppen erforderlich ist.

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Andererseits sind diese Aufgaben in einem weiteren Sinne solche des allgemeinen Verwaltungsdienstes, was auch für vergleichbare Leitungsaufgaben etwa an Volkshochschulen gilt (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Dezember 198o - 4 AZR 259/78 [demnächst] AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 14/00

    Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit Studiengang Markscheidewesen

    Deshalb unterliegt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es den zutreffend umschriebenen Rechtsbegriff bei der Subsumtion wieder aufgegeben hat, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat 17. Dezember 1980 - 4 AZR 259/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 39).
  • LAG Nürnberg, 22.05.2000 - 9 (8) Sa 619/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Amtsvormundschaft

    Die Tätigkeit muss Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen, die über die Anforderungen der vorhergehenden Vergütungsgruppen hinausgehen (vgl. BAG AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 2262/96

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppen des Tarifvertrages

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  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1198/79
    II a, I b und I a BAT aufeinander aufbauen und demgemäß zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsfallgruppe und als dann das der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale zu über prüfen war (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1979 - 4 AZR 259/78 -, AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht angezweifeiten Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die entsprechenden Tatsachen unstreitig sind (BAG Urteil vom 17. Dezember 1979 - 4 AZR 259/78 -, AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Hamm, 27.07.1995 - 4 Sa 900/94

    Bewährungsaufstieg: Anwendbarkeit der EWG -Richtlinie 533/91 - Beweislast

    Die Tätigkeit muss sich durch ihre gesteigerte "Bedeutung", d.h. durch die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit - aus welchem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar, also nicht beträchtlich und gewichtig, aus der Summe der Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppe herausheben (BAG vom 12.11.1986, aaO.; BAG vom 29.09.1993, aaO.), wobei freilich die Folgewirkungen über das in den vorhergehenden Gruppen immanente Maß hinausgehen müssen, so dass ein Vergleich mit den niedrigeren Gruppen erforderlich ist (BAG vom 17.12.1980, AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975 [Sponer]).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 8 Sa 134/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Die Tätigkeit des Klägers hat also für die Allgemeinheit eine über das Maß der Tätigkeit des allgemeinen Sozialdienstes hinausgehende Bedeutung (vgl. hierzu generell: BAG, Urteil vom 17.12.1980 - 4 AZR 259/78 -, AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 29.11.1991 - 18 Sa 201/91

    Eingruppierung eines Angestellten im Bauordnungsamt

    Die Tätigkeit muß sich durch ihre Bedeutung lediglich deutlich wahrnehmbar, also nicht beträchtlich und gewichtig, aus der Summe der Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppen herausheben, die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten müssen - aus welchem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sein (vgl. BAG AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975), wobei freilich die Folgewirkungen über das den vorhergehenden Gruppen immanente Maß hinausgehen müssen (vgl. auch BAG AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT 1975), so daß ein Vergleich mit den niedrigeren Gruppen erforderlich ist.
  • LAG Hamm, 25.05.1990 - 18 (4) Sa 798/89

    Schlüssigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Begriff des

  • LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96

    Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Düsseldorf, 13.11.1985 - 14 (11) Sa 999/85

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Gutachterausschuss für

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